Online Rezeptbestellung
Ab sofort stellen wir e-Rezepte aus.
Das bedeutet für Sie:
jeweils zum Quartalsanfang (1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober)
bringen Sie Ihre gesetzliche Krankenversichertenkarte in unsere Praxis und lassen Sie diese einlesen.
Ab da können wir e-Rezepte für das bestehende Quartal ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung erst nach Ende der Sprechstunde bearbeitet werden kann.
Beim Ausfüllen der Bestellung gilt folgendes:
Name: ersten Buchstaben Ihres Nachnamens eingeben (z.B. Müller -> M)
Vorname: ersten Buchstaben Ihres Vornamens eingeben (z.B. Andrea -> A)
Geburtsdatum nicht vergessen.
Sie können hier nur e-Rezepte für Medikamente anfordern, die wir Ihnen bereits als Dauertherapie verordnet haben (Wiederholungsrezepte).
Ebenso können Sie Überweisungen (Wiederholungsüberweisungen) anfordern.